Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,102055
LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14 (https://dejure.org/2014,102055)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2014 - L 5 KR 571/14 (https://dejure.org/2014,102055)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - L 5 KR 571/14 (https://dejure.org/2014,102055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,102055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Wie das Bundesverfassungsgericht und auch das Bundessozialgericht bereits mehrfach und auch unter Prüfung der hier vom Kläger genannten Gesichtspunkte des Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz), des Art. 14 GG (Eigentumsschutz) sowie der Erfassung älterer Anlagen durch die jüngere Gesetzesänderung (Rückwirkung/Vertrauensschutz) entschieden haben, sind die hier maßgeblichen Normen verfassungsmäßig und gültig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.4.2008, - 1 BvR 1924/07 - juris; BVerfG, Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 - juris; BSG, Urt. v. 30.3.2011, - B 12 KR 16/10 R -, auch Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R - m. w. N.).

    Die vorgenommene Typisierung, die sich eines formal einfach zu handhabenden Kriteriums bedienen darf, ist vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht zu beanstanden (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08-, juris Rn. 14 ff.).

    Die Äquivalenz von Beitrag und Risikoabsicherung durch die Krankenversicherung ist durch einen Beitrag auf berufsbezogene Versorgungsbezüge des Rentners nicht gestört (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08-, juris, Rn. 10 und 11.).

    Es kommt nach der Rechtsprechung des BSG für die Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einmal darauf an, ob der Arbeitnehmer, zu dessen Gunsten die Versorgung begründet wurde, während des Anspruchserwerbs überhaupt gesetzlich krankenversichert (und damit beitragspflichtig) war oder nicht (BSG, Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R -) und es ist auch unerheblich, ob der Arbeitnehmer - bei einer Direktversicherung - nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Prämien weitergezahlt hat, sofern nur der Arbeitgeber Versicherungsnehmer geblieben und damit der institutionelle Rahmen des Betriebsrentenrechts gewahrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2010, - 1 BvR 1660/08 - Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 -).

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Dass 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag zugrunde zu legen sei, ergebe sich aus § 229 SGB V. Diese Vorschrift sei verfassungsgemäß und gültig (BVerfG, 07.04.2008, 1 BvR 1924/07).

    Wie das Bundesverfassungsgericht und auch das Bundessozialgericht bereits mehrfach und auch unter Prüfung der hier vom Kläger genannten Gesichtspunkte des Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz), des Art. 14 GG (Eigentumsschutz) sowie der Erfassung älterer Anlagen durch die jüngere Gesetzesänderung (Rückwirkung/Vertrauensschutz) entschieden haben, sind die hier maßgeblichen Normen verfassungsmäßig und gültig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.4.2008, - 1 BvR 1924/07 - juris; BVerfG, Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 - juris; BSG, Urt. v. 30.3.2011, - B 12 KR 16/10 R -, auch Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R - m. w. N.).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Wie das Bundesverfassungsgericht und auch das Bundessozialgericht bereits mehrfach und auch unter Prüfung der hier vom Kläger genannten Gesichtspunkte des Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz), des Art. 14 GG (Eigentumsschutz) sowie der Erfassung älterer Anlagen durch die jüngere Gesetzesänderung (Rückwirkung/Vertrauensschutz) entschieden haben, sind die hier maßgeblichen Normen verfassungsmäßig und gültig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.4.2008, - 1 BvR 1924/07 - juris; BVerfG, Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 - juris; BSG, Urt. v. 30.3.2011, - B 12 KR 16/10 R -, auch Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R - m. w. N.).

    Es kommt nach der Rechtsprechung des BSG für die Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einmal darauf an, ob der Arbeitnehmer, zu dessen Gunsten die Versorgung begründet wurde, während des Anspruchserwerbs überhaupt gesetzlich krankenversichert (und damit beitragspflichtig) war oder nicht (BSG, Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R -) und es ist auch unerheblich, ob der Arbeitnehmer - bei einer Direktversicherung - nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Prämien weitergezahlt hat, sofern nur der Arbeitgeber Versicherungsnehmer geblieben und damit der institutionelle Rahmen des Betriebsrentenrechts gewahrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2010, - 1 BvR 1660/08 - Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 -).

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Es kommt nach der Rechtsprechung des BSG für die Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einmal darauf an, ob der Arbeitnehmer, zu dessen Gunsten die Versorgung begründet wurde, während des Anspruchserwerbs überhaupt gesetzlich krankenversichert (und damit beitragspflichtig) war oder nicht (BSG, Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R -) und es ist auch unerheblich, ob der Arbeitnehmer - bei einer Direktversicherung - nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Prämien weitergezahlt hat, sofern nur der Arbeitgeber Versicherungsnehmer geblieben und damit der institutionelle Rahmen des Betriebsrentenrechts gewahrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.9.2010, - 1 BvR 1660/08 - Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 -).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Wie das Bundesverfassungsgericht und auch das Bundessozialgericht bereits mehrfach und auch unter Prüfung der hier vom Kläger genannten Gesichtspunkte des Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz), des Art. 14 GG (Eigentumsschutz) sowie der Erfassung älterer Anlagen durch die jüngere Gesetzesänderung (Rückwirkung/Vertrauensschutz) entschieden haben, sind die hier maßgeblichen Normen verfassungsmäßig und gültig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.4.2008, - 1 BvR 1924/07 - juris; BVerfG, Beschl. v. 6.9.2010, - 1 BvR 739/08 - juris; BSG, Urt. v. 30.3.2011, - B 12 KR 16/10 R -, auch Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 19/10 R - m. w. N.).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 51/98 B

    Säumniszuschläge als Geldleistungen iS. des § 144 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Leistungen, die an Sozialleistungsberechtigte erbracht, sondern auch Leistungen, die (etwa von Sozialversicherungsträgern) vom Einzelnen gefordert werden, wie die hier streitigen Beiträge (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.1999, - B 12 KR 51/98 B - Senatsurteil vom 23.02.2011, - L 5 KR 3975/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Leistungen, die an Sozialleistungsberechtigte erbracht, sondern auch Leistungen, die (etwa von Sozialversicherungsträgern) vom Einzelnen gefordert werden, wie die hier streitigen Beiträge (vgl. BSG, Beschl. v. 28.01.1999, - B 12 KR 51/98 B - Senatsurteil vom 23.02.2011, - L 5 KR 3975/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 KR 206/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Die (ursprüngliche) Beitragsfreiheit des über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Arbeitsentgelts steht der (späteren) Beitragserhebung auf daraus finanzierte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht entgegen (Senatsurteile vom 18.02.2013, - L 5 KR 214/12 - und vom 07.08.2013 - L 5 KR 206/13-).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2013 - L 5 KR 214/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 KR 571/14
    Die (ursprüngliche) Beitragsfreiheit des über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Arbeitsentgelts steht der (späteren) Beitragserhebung auf daraus finanzierte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht entgegen (Senatsurteile vom 18.02.2013, - L 5 KR 214/12 - und vom 07.08.2013 - L 5 KR 206/13-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht